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Die "Children's Online Privacy Protection Rule"
Erstveröffentlichung: 22. Juni 1999
Von Michael Kamps
Die "Children's Online Privacy Protection Rule" -
Herausforderung für Anbieter kinderbezogener Online-Angebote in Deutschland?
Am 21. Oktober 1998 verabschiedete der US-Kongress den
"Children's Online Privacy Protection Act" (COPA), ein Gesetz
zum Schutz personenbezogener Daten von Kindern bis zu 13 Jahren
vor unlauterer Datensammlung und -benutzung im Internet. Am 27.
April hat die Federal Trade Commission (FTC) die im Gesetz
vorgesehene Verordnung (rule) mit Definitionen und
Auslegungsregeln zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit
vorgelegt (siehe auch www.ftc.gov/privacy/index.html). Die
Äusserungsfrist ist am 11. Juni 1999 abgelaufen, für den 20.
Juli ist ein Termin für einen Workshop über Anregungen und
Kommentare vorgesehen.
COPA verpflichtet die Betreiber kommerziell betriebener, an
Kinder gerichteter Online-Angebote,
a. gegenüber den Eltern offenzulegen, ob und in welchem
Umfang personenbezogene Daten erfasst, genutzt oder
veröffentlicht werden (Offenlegung),
b. vor der Erfassung, Nutzung oder Weitergabe
personenbezogener Daten von Kindern die vorherige
Zustimmung der Eltern einzuholen (Zustimmung),
c. es den Eltern auf Verlangen zu ermöglichen, die erfassten
personenbezogenen Daten ihres Kindes einzusehen, zu ändern und zu löschen,
d. es den Eltern auf Verlangen zu ermöglichen, die weitere
Nutzung bereits erfasster Daten und die weitere Sammlung
personenbezogener Daten ihres Kindes zu verhindern,
e. die Erfassung personenbezogener Daten von Kindern bei
Online-Preisausschreiben, -spielen oder anderen Online-
Aktivitäten auf das zur Durchführung dieser Aktivitäten
notwendige Mass zu beschränken,
f. die Teilnahme von Kindern an Online-Preisausschreiben, -
spielen oder anderen Online-Aktivitäten nicht von der
Erfassung personenbezogener Daten abhängig zu machen,
soweit diese zur Durchführung nicht erforderlich sind,
sowie
g. angemessene Massnahmen zu ergreifen und zu unterhalten, um
die Vertraulichkeit, Sicherheit und Vollständigkeit der
erfassten personenbezogenen Daten sicherzustellen.
Als Betreiber (operator) eines Online-Angebotes im Sinne von
COPA gelten natürliche oder juristische Personen, die das
Angebot im Internet betreiben und dabei personenbezogene Daten
der Nutzer erfassen oder erfassen lassen. Als Betreiber gilt
auch, wer, ohne selbst ein Online-Angebot zu unterhalten, über
oder durch die Webseite eines Dritten auf personenbezogene Daten
zugreift. Nicht unter den Betreiber-Begriff fallen hingegen
Online-Angebote, die lediglich als Portal konzipiert sind und
den Zugriff auf Webseiten Dritter ermöglichen, sofern dabei
nicht personenbezogene Daten gesammelt werden. In
Zweifelsfällen wird die FTC im Wege einer Gesamtbetrachtung
unter anderem untersuchen, wer auf die personenbezogenen Daten
zugreift, wer den Zugang kontrolliert, wer rechtlich und/oder
wirtschaftlich für die Datenerfassung verantwortlich ist und
welche vertraglichen Beziehungen im Zusammenhang mit der
Datenerfassung bestehen.
Das Online-Angebot muss zu wirtschaftlichen Zwecken betrieben
werden, wobei auch der Verkauf von Produkten oder andere
kommerzielle Aktivitüten über die Grenzen der USA hinaus
erfasst werden soll. Nicht unter den "Betrieb zu
wirtschaftlichen Zwecken" fallen Online-Angebote gemeinnütziger
Organisationen, wobei dieser Ausnahmetatbestand generell eng
gefasst wird und schon dann nicht greifen soll, wenn eine an
sich gemeinnützige Organisation zum eigenen oder zum Nutzen
ihrer Mitglieder kommerzielle Aktivitaeten entfaltet.
Das Online-Angebot muss jedenfalls teilweise an Kinder unter 13
Jahren gerichtet sein. Das ist nicht der Fall bei Hyperlinks,
Indices, Verzeichnisse oder vergleichbare Wegweiser zu anderen
Angeboten, die direkt von COPA erfasst werden. Allerdings sollen
auch Betreiber von "General Interest"-Angeboten den COPA-
Verpflichtungen unterliegen, soweit ihnen bekannt ist, dass der
an Kinder gerichtete Bereich ihres Angebotes auch von Kindern
aufgerufen wird. Bei der Prüfung, ob ein Online-Angebot an
Kinder gerichtet ist, behält sich die FTC vor, in einer
Gesamtwürdigung unter anderem die ausdrückliche Bezeichnung
als "Kinderbereich", die auf der Seite behandelten Themen, deren
Präsentation in kindgerechter Sprache, Design oder das
Vorhandensein typischer Elemente zu berücksichtigen, mit denen
regelmässig das Interesse von Kindern geweckt wird
(Comicfiguren, Spiele, Puppen u.ä.). Insoweit werden neben
speziellen Online-Magazinen auch die Online-Angebote von TV-
Sendern, Schulbuchverlagen, Spielzeuggeschäften und
vergleichbaren Anbietern kinderbezogener Informationen, Produkte
und Dienstleistungen vom Geltungsbereich von COPA umfasst.
Als personenbezogene Daten gelten auch Informationen, die der
Betreiber über Cookies erfasst, weiterhin Hardware-
Seriennummern, Screen-Namen in Chats oder Foren, "Instant
Message"-Identifikationen o.ä., sofern diese den Zugriff auf
individuelle Email-Adressen oder andere unmittelbare
Kontaktmedien ermoeglichen. Entscheidend ist, ob ueber die
personenbezogenen Daten der Nutzer identifiziert werden kann und
Dritte unmittelbar in Kontakt zum Nutzer treten können. Selbst
das Ausfüllen eines anonymisierten Fragebogens würde mithin
beim zusätzlichen Einsatz von Cookies als Datensammlung
betrachtet.
Als Datensammlung werden sowohl direkte Abfragen
personenbezogener Daten - etwa durch das Ausfüllen von Online-
Formularen oder das Einsenden eines ausgedruckten Formulars -
und die Veröffentlichung von E-Mail-Adressen in Chats,
Newsgroups oder anderen öffentlich zugänglichen Bereichen als
auch die "passive" Sammlung, etwa durch Cookies oder andere zur
Identifikation geeignete Technologien. Das Gesetz erfasst
weiterhin die Nutzung personenbezogener Daten für andere als
interne Zwecke, so etwa jede Form von Veröffentlichung und
entgeltlicher oder unentgeltlicher Weitergabe an Dritte.
Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Betreiber mit
Wohn- oder Geschäftssitz in den USA sieht der
Verordnungsentwurf nicht vor. Bis zum Ablauf der
Auesserungsfrist am 11. Juni hat kein ausserhalb der USA
ansässiger Betreiber von Online-Angeboten zu diesem Problemfeld
Stellung genommen (siehe die bis zum 21. Juni eingegangenen
Kommentare unter www.ftc.gov/privacy/comments/index.html, die
zahlreichen Einzelfragen des Entwurfs vor allem die erheblichen
Kostenfolgen von COPA und die insoweit negativen Auswirkungen
auf Online-Anbieter diskutieren).
COPA-Verstösse koennen wie unlautere Wirtschaftspraktiken von
der FTC im Wege entsprechender Anordnungen verfolgt werden; bei
Verstoessen gegen bestandskraeftige Anordnungen koennen
Bussgelder bis zu $ 10.000 pro Verstoss bzw. pro Tag bei
fortgesetzten Verst&oul;ssen faellig werden. Fuer Betreiber von
Online-Angeboten mit Sitz ausserhalb der USA sind diese
Rechtsfolgen insoweit bedeutsam, als sie z.B. auch gegen die US-
Tochter eines auslöndischen Unternehmens verhängt werden
können.
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