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Die Inäquivalenz des amerikanischen Notars

Die Inäquivalenz des amerikanischen Notars


Von Olaf Herrmann1

A. Einführung

Das Notarwesen in den USA unterscheidet sich deutlich von dem in der Bundesrepublik Deutschland. Im folgenden soll daher untersucht werden, inwieweit sich Parallelen ziehen lassen und wo die Unterschiede bestehen. Zwar zählt das US-Notarwesen zu den Angelegenheiten, die jeder Bundesstaat für sich regelt. Doch haben sich zwischen den einzelnen Bundesstaaten im Laufe der Zeit in vielen Punkten vergleichbare Regelungen herauskristallisiert. Um die grundsätzlichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Recht herauszustellen, soll nachfolgend das US-Recht beispielhaft anhand der Bundesstaaten Maryland und Virginia sowie des Districts of Columbia erläutert werden. Anschliessend wird es mit der deutschen Regelung verglichen, um mit der Äquivalenzprüfung abzuschließen.

Der Notary Public ist in den USA ein Bevollmächtigter des jeweiligen Bundesstaates. Er ist eine unparteiische Kraft.2 Als solche kann er in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis stehen oder als zivile Person tätig werden,3 wobei letzteres mittlerweile die Regel ist. Dem Notary Public ist es gestattet, durch seine Tätigkeit in Verbindung mit den dafür festgelegten gesetzlichen Gebühren einen Gewinn zu erwirtschaften. Das steht in einem gewissen Gegensatz zu dem amerikanischen Prinzip, dass niemand ein gewinnbringendes Amt oder irgend eine andere Machtposition unterhalb der Regierungsebene innehaben darf.4

Weil aber die Ernennung von Notaries Public gesetzlich vorgesehen ist und sie weithin als öffentliche Bevollmächtigte anerkannt sind, wird es als mit dem Gesetz vereinbar angesehen, das Amt des Notary Public als ein Amt von Vertrauen und Profit zu definieren.5

Nicht in jedem Bundesstaat ist das Notariat ein vollwertiger Beruf. Vielmehr ist es der Regelfall, dass es sich mit dem eigentlichen Beruf ergänzt oder das Amt wie ein Hobby betrieben wird. Oft sind Makler, Bankschalterangestellte und Kanzleipersonal Notary Public.

B. Voraussetzungen für das Notarsamt

Einem Bewerber für das Notarsamt werden nach den amerikanischen Gesetzen nicht so hohe Hürden bereitet wie im deutschen Recht. Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein.6 Er muss die englische Sprache lesen und schreiben können und darf nicht vorbestraft sein. Ausserdem muss er seine Zuverlässigkeit nachweisen.

Aufgrund der Entscheidung des obersten Bundesgerichtes der Vereinigten Staaten von Amerika in Washington, DC (United States Supreme Court) aus dem Jahre 1984 (Bernal v. Fainter)7 ist es weder erforderlich, dass der Bewerber die US-Staatsbürgerschaft besitzt, noch dass er im zulassenden Staat wohnt. Erfüllt der Kandidat darüber hinaus die Voraussetzungen seines Bundesstaates, so erhält er eine auf einige Jahre befristete Zulassung. Diese kann nach Ablauf gegen entsprechende Gebühren erneuert werden.8

Exemplarisch für die Gesamtheit der 50 US-Rechtssysteme werden nachfolgend Zulassungskriterien dreier Rechtssysteme dargestellt.

I. Virginia

Die Gesetzgebung im Bundesstaat Virginia sieht keine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl der Notare vor. Der Governeur kann unbegrenzt viele Personen zu Notaries Public bestellen.

Den Zuverlässigkeitsbeweis tritt man in Virginia durch Unterschriften eines Beamten (z.B. Richter) und zwei registrierter Wähler des Staates an.9

Wenn die oben erwähnten Voraussetzungen beim Bewerber vorliegen, kann man in Virginia innerhalb weniger Tage Notary Public werden, nachdem man ein zweiseitiges Formular mit Fragen zur eigenen Person ausgefüllt und mit $25 Gebühren an das Büro des Secretary of the Commonwealth eingereicht hat. Das ist ein Minister des Bundesstaates.10

Nach der Prüfung der Bewerbung wird die Zulassung innerhalb von 10 Tagen ausgestellt und an den Clerk of the Circuit Court geschickt. Das ist ein Beamter des Bezirksgerichts, der für die Akten und Siegel verantwortlich ist. Seine hauptsächlichen Plichten sind, genaue Niederschriften von Gerichtsbeschlüssen und anderen Anordnungen zu fertigen.11 Bei diesem legt der Kandidat den Eid ab und erhält für eine weitere $10 Dollar Gebühr seine Zulassung.

Der Notary Public muss weder eine Kaution hinterlegen noch den Abschluss einer Versicherung nachweisen. Es wird ihm lediglich geraten, zu seinem eigenen Schutz eine Versicherung für den Fall abzuschliessen, dass seine Tätigkeit einem anderen einen Schaden zufügt.

Die Zulassung als Notary Public ist vier Jahre gültig.

II. Maryland

In Maryland sind die Voraussetzungen ähnlich.12 Als Zuverlässigkeitsbeweis wird von der Antragsbehörde die Zustimmung des einzelstaatlichen Senators eingeholt, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt. Bei Bewerbern aus anderen Bundesstaaten entscheidet der von dem Bewerber ausgewählte Senator.

Die Antragsgebühr beträgt $10. Diese ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen an den Secretary of State zu richten. Erfolgreiche Bewerber zahlen weitere $ 10 Dollar für die Zulassung und $ 1 für die Registrierung an den Clerk of the Circuit Court of the County, vor dem sie den Eid leisten. Die Zulassung ist vier Jahre gültig.

III. District of Columbia

In der Bundeshauptstadt Washington, die heute deckungsgleich ist mit dem District of Columbia ist, muss der Arbeitgeber des Kandidaten um die Ernennung zum Notary Public nachsuchen.13 Weiterhin muss ein Bedarf für einen solchen vorhanden sein, bzw. nachgewiesen werden. Die Bewerbungsgebühr beträgt $50.

Hier tritt der Bewerber den Zuverlässigkeitsnachweis mit Empfehlungsschreiben von drei verschiedenen Personen an, die er selbst bestimmen kann.

Sobald die vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegen, muss der Bewerber an einer ca. einstündigen mündlichen Prüfung teilnehmen, um grundlegende Kenntnisse über sein Amt nachzuweisen. Diese Prüfung ist aber nicht besonders schwierig, da dem Bewerber die Fragen vorher ausgehändigt werden. Er kann sich daher gut vorbereiten. Gem. Sec. 1-803 D.C. Code14 hat der Bewerber schliesslich einen Eid vor dem Secretary of the City zu leisten.

Aufgrund Sec. 1-803 D.C. Code ist eine Kaution von $ 2000 ist für den Fall zu hinterlegen, dass durch das Fehlverhalten des Notary Public ein Schaden entsteht.

Die Zulassung ist gem. Sec 1-802 D.C. Code fünf Jahre gültig. Der Bürgermeister beurteilt, wieviel Notaries Public benötigt werden, und kann einen Numerus Clausus bestimmen.

IV. Bundesrepublik Deutschland

In Deutschland werden Notare gem. § 1 Bundesnotarordnung (BNotO) als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes bestellt. In seiner Funktion nimmt der Notar Beurkundungen vor und erfüllt andere Aufgaben auf dem Gebiete der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern. Die Notare werden zur hauptberuflichen Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt.

In Deutschland darf gem. § 5 BNotO nur ein deutscher Staatsangehöriger zum Notar bestellt werden, der die Befähigung zum Richteramt nach dem deutschen Richtergesetz erlangt hat. Dies setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Jurastudium und die mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossene Ausbildung als Referendar voraus. Nach § 6 BNotO sind nur solche Bewerber zu Notaren zu bestellen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen für das Amt des Notars geeignet sind.

Gem. § 12 BNotO werden die Notare von der Landesjustizverwaltung nach Anhörung der Notarkammer durch Aushändigung einer Bestallungsurkunde bestellt. Nach Aushändigung der Bestallungsurkunde hat der Notar einen Eid vor dem Präsidenten des Landgerichts, in dessen Beszirk er seinen Amtssitz hat, zu leisten.

Gem. § 19a BNotO ist der Notar verpflichtet, eine Berufshaftpflicht zur Deckung der Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden, die sich aus seiner Berufstätigkeit ergeben, zu unterhalten.

C. Aufgaben des Notary Public

Folgende Handlungen kann der Notary Public innerhalb und im Namen seines Zulassungsstaates vornehmen. Ausserhalb darf er sein Amt nicht ausüben.

I. Virginia

1. Beglaubigungen (Acknowledgments)

Der Notary Public darf bestimmte schriftliche Dokumente beglaubigen, die schriftlich niedergelegte Aussagen des Erklärenden enthalten. Damit werden sie als Beweismittel verfügbar gemacht.15 Es handelt sich hierbei nicht um einen Eid des Erklärenden, sondern um eine schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte Person etwas aus ihrem freien Willen heraus gehandelt hat. Der Notary Public überprüft in diesem Fall nur, ob die erschienene Person identisch ist mit der Person, die das Dokument zu unterschreiben wünscht, nicht jedoch den Inhalt desselben.16

2. Eid (Oath)

Der Notary Public ist dazu berechtigt, einen Eid abzunehmen, welchen das amerikanische Zivilrecht in bestimmten Angelegenheiten vorschreibt.17

3. Eidesstattliche Erklärungen (Affidavits)

Der Notary Public ist weiterhin zur Entgegennahme von Eidesstattlichen Erklärungen zur Verwendung vor jedem Gericht, Richter oder Beamten des Bundesstaates berechtigt.

4. Eidliche Aussage (Deposition)

Eine Deposition stellt eine eidliche Aussage mit genauer Niederschrift der Aussage einer Person für ein Gerichtsverfahren dar. Der Notary Public darf sie vornehmen und niederlegen, solange er kein persönliches oder wirtschaftliches Interesse an dem Fall hat.

5. Schliesslich kann der Notary Public beglaubigte Kopien von Dokumenten anfertigen.

II. Maryland

1. Zeuge (Witness)

Der Notary Public in Maryland kann zum einen als Zeuge fungieren.18 Dies ist für folgenden Fall von Bedeutung. Dem Notary Public wird ein Dokument für einen geleisteten Eid oder eine geleistete Bestätigung von dessen Inhaber präsentiert. Die Ableistung des Eides bzw. der Bestätigung wurde aber nicht durch einen Notary Public bestätigt. In diesem Fall kann der Inhaber in Gegenwart des Notary Public das Dokument unterschreiben und sich damit den Eid zu eigen machen. Der Notary Public bestätigt dann dies mit seinem Siegel und seiner Unterschrift.

2. Beglaubigungen (Acknowledgment)

Der Notary Public kann, wie in Virginia, bestimmte schriftliche Dokumente beglaubigen.

3. Eid (Oath)

Der Notary Public ist dazu berechtigt, einen Eid abzunehmen, welchen das amerikanische Zivilrecht in bestimmten Angelegenheiten vorschreibt.

4. Erklärungen (Protests and Declarations in Certain Commercial Transactions)

Das ist eine förmliche schriftliche Erklärung, die der Notary Public auf Antrag des Inhabers einer Forderung erstellt.19 Diese Erklärung beinhaltet die Aussage, dass an einem bestimmten Tag eine Zahlung zu erfolgen hatte, und dass diese Zahlung verweigert wurde. Zudem werden in dieser notariellen Erklärung auch, soweit vorhanden, die Gründe aufgenommen, warum die Zahlung verweigert wurde. Die notarielle Erklärung weist den Schuldner auch darauf hin, dass er für den Schaden verantwortlich ist, der durch seine Nichtleistung entsteht.20

5. Bescheinigungen (Certificate under the Notary`s Official Seal that the Notary has performed any of these Duties)

Der Notary Public kann amtliche Bescheinigungen erstellen, dass er in seiner Amtseigenschaft eine seiner Pflichten ausgeführt hat.

6. Ausfertigung (Certify a Copy of a Record in his or her fair Register of Official Acts)

Der Notary Public kann eine amtlich beglaubigte Kopie hinsichtlich jeder Aufzeichnung in seinem Register erstellen.

III. District of Columbia.

Gem. Sec. 1-810 D.C. Code kann der Notary Public folgende Handlungen vornehmen:

1. Er kann die Vollmachten (Proof of Power of Attorney) beglaubigen.

2. Hypotheken (Mortgages) und Treuhandverträge (Deeds of Trust)

Bei der Finanzierung einer Immobilie ist man oft auf eine Hypothek angewiesen. In diesem Fall muss im amerikanischen Recht der Hypothekenschuldner eine Bestätigung abgeben. Zusätzlich verlangt das Gesetz eine Zustimmung des Hypothekengläubigers oder jemanden in seinem Namen, dass die Tatsachen, die in der Hypothek vorgetragen werden, wahr sind und in gutem Glauben dargelegt wurden.

Die beiden diesbezüglich erforderlichen Bestätigungen von Schuldner und Gläubiger nimmt der Notary Public entgegen.

Deed ist das schriftliche Instrument, mit dem Immobilien auf einen neuen Eigentümer übertragen werden.

3. Eidliche Aussage (Deposition)

Der Notary Public ist, wie in Virginia, zur Entgegennahme von eidlichen Aussagen berechtigt.

4. Eide und Bekräftigungen (Oaths and Affirmations)

Der Notary Public ist zur Entgegennahme von Eiden und Bekräftigungen befugt.

5. Eidesstattliche Erklärungen (Affidavits)

Der Notary Public ist weiterhin, wie in Virginia, zur Entgegennahme von Eidesstattlichen Erklärungen berechtigt.

In Washington ist der Notary Public nicht befugt, beglaubigte Kopien von Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden anzufertigen. Genauso wie Universitätszeugnisse müssen diese von einer öffentlichen Stelle angefertigt werden.

IV. Bundesrepublik Deutschland

Die Kompetenzen des deutschen Notars gehen weit über die des amerikanischen Notary Public hinaus. Der deutsche Notar ist gem. § 20 BNotO zu Beurkundungen jder Art zuständig. Zudem erstellt er Urkunden, wozu dem Notary Public in der Regel die vergleichbare Vorbildung fehlt.

Darüber hinaus kann er nach § 20 Abs. 2 BNotO Auflassungen entgegennehmen sowie Teilhypotheken- und Teilgrundschuldbriefe ausstellen. Gem. Abs. 3 ist er ferner dafür zuständig, freiwillige Versteigerungen durchzuführen.

§ 23 BNotO räumt dem Notar die Möglichkeit ein, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten, die ihm von den Beteiligten übergeben sind, zur Aufbewahrung oder zur Ablieferung an Dritte zu übernehmen.

Bei allen Tätigkeiten hat der Notar gem. § 17 BeurkG den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären, und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren.

D. Schlussbemerkung

Zwar ist nach Art. 11 Abs. 1 EGBGB ein Rechtsgeschäft formgültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts, das auf das seinen Gegenstand bildendende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, oder des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird.

Jedoch kann die Beurkundungsform des deutschen Rechts durch eine Auslandsbeurkundung nur dann erfüllt werden, wenn die ausländische Beurkundung der deutschen gleichwertig ist.21 Bei der Gleichwertigkeitsprüfung ist nicht nur auf die persönlichen Voraussetzungen des beurkundenden Notars abzustellen, sondern vorrangig auf das Beurkundungs-verfahrensrecht.22 Das amerikanische Verfahrensrecht ist aber dem deutschen Verfahrensrecht, wie es insbesondere im Beurkundungsgesetz geregelt ist, nicht gleichwertig. Es ist nicht nur auf die Beweissicherungs- und damit Rechtssicherheitsgründe abzustellen, sondern vorrangig auf die notarielle Richtigskeitsgewähr und die damit verbundene Gewährleistung einer umfassenden Prüfungs- und Belehrungsfunktion. Gerade in der Erfüllung dieser Funktion aber ist die Beurkundung vor einem amerikanischen Anwalt der Beurkundung eines deutschen Notars nicht gleichwertig. Denn eine umfassende Prüfung mit Belehrung und damit die nach dem deutschen Beurkundungsrecht erforderliche Wahrung der Publizitätsfunktion und der Überwachungsfunktion erfolgt in den USA nach dortigem Verfahrensrecht nicht. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die ausländische Urkundsperson nach Vorbildung und Stellung im Rechtsleben eine der Tätigkeit des deutschen Notars entsprechenende Funktion ausübt und für die Errichtung der Urkunde ein Verfahrensrecht zu beachten hat, das den tragenden Grundsätzen des deutschen Beurkundungsrechts entspricht.

Insgesamt weichen somit die Regelungen des US-Notarwesens wesentlich von dem deutschen Recht ab. Daher ist insbesondere in deutschen Gerichtsverfahren Vorsicht geboten, wenn mit Urkunden Beweis angetreten wird, die von einem Notary Public beglaubigt wurden. Eine solche Beglaubigung kann nicht unbedingt mit der eines deutschen Notars gleichgesetzt werden und entspricht keiner Beurkundung.

Es gibt auch immer wieder Fälle, in denen Notaries Public nicht sorgfältig genug arbeiten. Eine der wichtigsten Aufgaben des Notary Public ist in den hier erörterten Bundesstaaten, doch nicht überall, dass er sich von der Identität seines Gegenüber überzeugt. Doch dieser Pflicht wird nicht immer im erforderlichen Masse nachgekommen. Im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hatten sich zwei der Flugzeugentführer eidesstattliche Erklärungen von einem Notary Public aus Virginia ausstellen lassen.23 Diese Erklärungen bescheinigten den Entführern, dass sie Einwohner des Bundesstaates Virginia sind, was nicht zutraf. Der Notary Public hatte sich gegen eine hohe Geldleistung dazu überreden lassen. Mit diesen Dokumenten war es den Terroristen möglich, einen Führerschein zu beantragen. Der Führerschein wiederum ist in den USA das gängigste Dokument, um seine Identität nachzuweisen.


1 Olaf Herrmann hat seit Oktober 1994 Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen studiert und im März 1999 das Erste Staatsexamen bestanden. Im Rahmen seiner Referendarausbildung absolvierte er im Sommer 2001 seine Wahlstation bei der Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe in Washington D.C. Mit Bestehen des Zweiten Staatsexamens im November 2001 beendete er erfolgreich seine juristische Ausbildung. Er dankt Herrn Rechtsanwalt Clemens Kochinke, MCL, Attorney at Law, Berliner, Corcoran & Rowe, LLP für seine freundliche Unterstützung und Beratung bei der Erstellung dieses Berichts.
2 Taggart v. Mandel, (DC Md) 391 F Supp 733.
3 58 American Jurisprudence, 2d, Notaries Public, § 1.
4 Moser v. Board of County Comrs., 235 Md 279, 201 A2d 365; State ex rel. Summerfield v. Clark, 21 Nev 333, 31 P 545; Harris v. Watson, 201 NC 661, 161 SE 215, 79 ALR 441.
5 Moore v. Harvey, (ind App) 406 NE2d 354.
6 58 American Jurisprudence, 2d, Notaries Public, § 17; Jii v. Rhodes, (SD Ohio) 577 F Supp 1128 (18 years of age or older); Taggart v. Mandel, (DC Md) 391 F Supp 733.
7 Bernal v. Fainter, 467 US 216, 81 L Ed 2d 175, 104 S Ct 2312.
8 58 American Jurisprudence, 2d, Notaries Public, § 5; Taggart v. Mandel, a.a.O.
9 Handbook for Virginia Notaries Public, published by the Secretary of the Commonwealth, July 1th 1996, Seite 1.
10 Black`s Law Dictionary, Seite 1520.
11 Black`s Law Dictionary, Seite 320.
12 Informationen des Bundesstaates Maryland im Internet, published by Office of the Secretary of State, last modified March 27, 2001.
13 Information for appointment as a Notary Public in and for the District of Columbia, Notary Public Section, Office of the Secretary of the District of Columbia June 1st, 1987, Seite 1.
14 Code fo the District of Columbia, 1981 Edition, Title 1, Chapter 8, Notaries Public.
15 Jii v. Rhodes, (SD Ohio) 577 F Supp 1128; Schmidt v. Drouet, 42 La Ann 1064, 8 So 396; Hartkopf v. First State Bank, 191 Minn 595, 256 NW 169; State ex rel. Picket v. Truman, 333 Mo 1018, 64 SW2d 105.
16 Ardis v. State, (Ala App) 380 So 2d 301, cert. quashed (Ala) 380 So 2d 305.
17 58 American Jurisprudence, 2d, Notaries Public, § 1; Re Estate of Martinez, (App) 99 NM 809, 644 P2d 1007.
18 Informationen des Bundesstaates Maryland im Internet, a.a.O.
19 Black`s Law Dictionary, Seite 1387.
20 Annville Nat. Bank v. Kettering, 106 Pa. 531, 51 Am. Rep. 536; Dennistoun v. Stewart, 17 How. 607, 15 L.Ed. 228.
21 OLG Düsseldorf, RIW 1989, 225; BGHZ 80, 76 (78).
22 AG Köln, RIW 1989, 990 (991).
23 Washington Post vom 2. Oktober 2001, Seite B 4.


Cite as:   Herrmann, Die Inäquivalenz des amerikanischen Notars, 10 German American Law Journal, http://www.amrecht.com/notary.shtml (2001).


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