German American Law Journal :: Articles Edition
Articles Edition  




Änderungen des Fair Credit Reporting Act durch den Accurate Credit Transactions Act 2004


Änderungen des Fair Credit Reporting Act durch den Fair and Accurate Credit Transactions Act 2003

von Saskia Röhm
Erstveröffentlichung 3. April 2004

Mit dem Fair und Accurate Credit Transactions Act (FACT- Act), [1] der von President Bush am 5. Dezember 2003 unterzeichnet wurde, wird der Fair Credit Reporting Act [2] (FCRA) von 1970 in weiten Teilen geändert. [3]

Hauptziele dieser Änderungen ist zum Einen, die bis dahin nur befristet gültigen Preemption- Bestimmungen [4] des FCRA dauerhaft im nationalen Recht zu verankern [5] bzw. um weitere Bereiche zu ergänzen. [6] Zum Anderen werden weitere Vorschriften zum Verbraucherschutz eingeführt, die sich vor allem auf den Identitätsdiebstahl  und dessen Folgen für den Verbraucherbericht [7] beziehen.

Zu diesem Zweck gewährt das Gesetz dem Verbraucher u.a. das Recht, von CRAs die Eintragung eines Vermerkes in seinen Verbraucherbericht zu verlagen, wenn er den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein [8] oder Daten zu blocken, die möglicherweise auf einem solchen beruhen. [9] Daneben werden die Verfahren zur Korrektur fehlerhafter Verbraucherberichte verbessert. [10] Die Neufassung zielt auch darauf ab, den Verbraucher besser über seine Rechte zu informieren. [11]

Im Folgenden sollen die wesentlichen Neuerungen des FACT- Acts im Überblick dargestellt werden.

1.      Titel.  Verhinderung von Identitätsdiebstahl und die Wiederherstellung der Kreditgeschichte des Opfers:

§112 FACT- Act [12] verpflichtet CRAs, auf Anfrage eines Verbrauchers hin einen Vermerk in dessen Bericht aufzunehmen, wenn dieser den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein. In diese Kategorie fallen der Anfangsvermerk [13] und der erweiterte Vermerk. [14]

Der Anfangsvermerk wird bereits auf die Erklärung des Verbrauchers gegenüber einer CRA  hin gewährt, er habe Grund zur Annahme, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein. Der Vermerk ist mindestens 90 Tage aufrecht zu erhalten. [15] Die CRA ist verpflichtet, die Informationen in bezug auf den Vermerk an andere CRAs weiterzugeben [16] und hat dem Betroffenen auf Wunsch eine Kopie seines Berichts kostenlos zur Verfügung zu stellen. [17]

Der erweiterte Vermerk wird nach Vorlage eines Berichts über einen Identitätsdiebstahl [18] gewährt; er ist für 7 Jahre gültig. Auch hier muss eine Weitergabe an andere CRAs erfolgen [19] und dem Verbraucher sind zwei Kopien des Berichts auszuhändigen, falls er dies wünscht. [20]

Als weitere Kategorie gibt es den Vermerk zugunsten von Militärangehörigen im Einsatz. Dieser setzt, anders als Anfangs- und erweiterter Vermerk, keinen Betrugsverdacht voraus; er ist präventive Maßnahme zum Schutz von Soldaten im Auslandseinsatz. [21]

Ein Vermerk bewirkt, dass Benutzer der Verbraucherberichte keinen neuen Kreditplan für das Opfer erstellen oder einen bestehenden Kredit erweitern, keine weitere Kreditkarte auf den Namen des Opfers ausgeben oder die Kreditlinie für ein bestehendes Konto nicht anheben dürfen, es sei denn, die Identität des Anfragenden wurde durch "geeignete Methoden" geprüft. [22] Welche Methoden dafür als ausreichend anzusehen sind, soll die FTC regeln. [23] Durch den FACT- Act anerkannt ist der Anruf unter der Telefonnummer, die das Opfer mit dem Antrag auf Eintragung eines Vermerkes angegeben hat. [24] [25]

§113 FACT- Act befasst sich mit dem elektronischen Ausdruck von Kredit- und EC- Kartennummern, z.B. auf Kassenbelegen. Dies soll nur noch durch Angabe der letzten fünf Ziffern oder die Gültigkeitsdauer geschehen.

§615 (e) FCRA n.F. verpflichtet Federal banking agencies, National Credit Union Administration (NCUA) und FTC, gemeinsam Richtlinien zu erarbeiten, mit deren Hilfe ein Identitätsdiebstahl frühzeitig entdeckt und wirksam bekämpft werden kann.

Ein weiterer Schutzmechanismus zugunsten des Verbrauchers stellt das "Blocken" dar. [26] Dies bewirkt, dass diejenigen Daten, die der Behauptung des Opfers nach auf einem Identitätsdiebstahl beruhen, nicht weitergegeben werden dürfen. [27] Die CRA kann es ablehnen, Informationen zu blocken, wenn ihres Erachtens das angebliche Opfer den Identitätsdiebstahl irrtümlich oder vorsätzlich unwahrheitsgemäß behauptet oder er aufgrund des Blockierens Waren, Dienstleistungen oder Geld empfangen hat. [28] Werden Daten geblockt, hat die CRA diejenige Stelle zu informieren, von der sie diese erhalten hat (den sog. Furnishern). [29] [30]

Um die Kreditauskunft des betroffenen Konsumenten dauerhaft von falschen Informationen frei zu halten, sind Furnisher verpflichtet, Verfahren einzurichten, die verhindern, dass solche Informationen an die CRA erneut weitergeben werden. [31]

Der FACT- Act will den Verbraucherschutz auch dadurch verbessern, dass die Bevölkerung besser über Ihre Möglichkeiten im Falle eines Identitätsdiebstahls aufklärt wird. Zu diesem Zweck sollen FTC, Federal banking agencies und NCUA einen Modellentwurf erarbeiten, in dem die Rechte des Verbrauchers dargestellt werden. [32] CRAs sollen entsprechend dieser Vorlage eigene Zusammenfassungen erstellen und diese dem Verbraucher aushändigen. [33]

Der Verbraucher wird berechtigt, von einer juristischen Person, die mit dem angeblichen Identitätsdieb Geschäft abgewickelt hat, Informationen über diese zu verlangen. [34]

Die Verjährungsfrist für Ansprüche, die unter Titel I entstanden sind, wird verlängert auf zwei Jahre ab Entdeckung bzw. fünf Jahre ab Verstoss. [35]

2.      Titel. Verbesserung der Nutzung von Kreditinformationen und des Zugangs des Konsumenten zu diesen:

Eine der zentralen Regelungen des FACT- Acts stellt §211 dar, der Verbrauchern das Recht auf eine jährliche kostenfreien Verbraucherbericht einräumt.

Auch in bezug hierauf soll der Verbraucher durch von den CRAs zu erstellende Zusammenfassungen aufgeklärt werden. [36] Außerdem soll eine Hotline eingerichtet sowie eine Liste mit den zuständigen Bundes- und Landebehörden veröffentlicht werden. [37] [38]

 

Die FTC soll zudem die prozessualen Voraussetzungen für die Einrichtung einer zentralen Stelle schaffen, die von den CRAs zu unterhalten ist und die Bitten um Verbraucherberichte entgegennehmen und an die CRAs weiterleiten soll. [39] [40]

 

Gem. §212 FACT- Act kann der Verbraucher gegen angemessene Gebühr Offenlegung seines Credit Scores samt den diesem zugrunde liegenden Schlüsselfaktoren verlangen.

Im Zusammenhang mit der Weitergabe von Kreditauskünften an Kredit- oder Versicherungsinstitute durch CRAs zielt der FACT- Act auf eine Förderung des Verbraucherschutzes durch bessere Information ab, insbesondere über die Möglichkeit zum Opting Out. [41] Die FTC wird deshalb verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. [42] Hat der Verbraucher von diesem Recht Gebrauch gemacht, ist dies nunmehr fünf Jahre wirksam. [43]

Auch eine Regelung hinsichtlich der Weitergabe von Informationen über einen Verbraucher zwischen Affiliates [44] wird neu eingefügt. [45] §624 FCRA n.F. bestimmt, [46] dass dies nur zum Zweck der gezielten Werbung bei einzelnen Verbrauchern und nur dann erfolgen darf, wenn vorher darauf hingewiesen wurde und die Möglichkeit zum Opting Out gewährt wurde.

Finanzinstitutionen, die kreditrelevante Informationen an CRAs weitergeben, werden durch §217 FACT- Act verpflichtet, den Verbraucher vorher bzw. spätestens innerhalb von 30 Tagen zu informieren, wenn sich diese negativ auf seine Kreditwürdigkeit auswirken. [47] Die Haftung für unverschuldete Verstöße gegen diese Vorschrift ist allerdings ausgeschlossen. [48]

3.      Titel. Verbesserung der Richtigkeit von Kreditinformationen:

Gem. §311 FACT- Act müssen Kreditinstitute, die auf Grundlage einer Kreditauskunft ein Kreditangebot unterbreiten, dem Verbraucher mitteilen, wenn die wesentlichen Bedingungen dieses Kredites nachteilig von denjenigen abweichen, die dem Großteil der Kunden gestellt werden. Die Durchsetzung dieser Vorschrift erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Behörden; [49] zivilrechtliche Haftungsansprüche bei einem Verstoß sind ausgeschlossen. [50] [51]

§312 FACT- Act enthält wiederum einen Regelungsauftrag für Federal banking agencies, NCUA und FTC; diese haben Regelungen zu schaffen, die die Korrektheit von Informationen gewährleisten, die von Furnishern an CRAs weitergegeben werden. [52] Außerdem soll ein einheitliches Verfahren entwickelt werden, mittels dessen der Verbraucher seinen Bericht überprüfen lassen kann. [53]

Die Änderung des §611(a)(5)(A) FCRA durch §314 FACT- Acts stellt sicher, dass das Ergebnis einer Überprüfung durch eine CRA nicht nur zu einer Korrektur in deren Unterlagen führt, sondern auch an den Furnisher weitergegeben wird. [54] Dessen Pflicht zur Korrektur seiner Unterlagen ergibt sich aus §623(b) FCRA, der dahingehend geändert wird, dass Informationen, deren Richtigkeit nicht nachgewiesen werden kann, korrigiert, entfernt oder dauerhaft geblockt werden müssen. [55]

Eine Pflicht zur Weitergabe besteht auch gegenüber dem Reseller, dem die CRA den fehlerhaften Bericht überlassen hat. [56] Der Reseller wiederum hat Beanstandungen seitens des Verbrauchers an die CRA weiter zu geben, sobald er ausgeschlossen hat, dass sie Unrichtigkeit auf einem Fehler seinerseits beruht. [57]

 

4.      Titel. Begrenzung der Nutzung und Weitergabe medizinischer Informationen im Finanzsystem:

§411 FACT- Act schränkt die Weitergabe von gesundheitlichen Daten durch CRAs ein. Dabei wird unterschieden zwischen der Weitergabe zu Versicherungszwecken einerseits und zu Anstellungs- und Kreditzwecken andererseits. Erstere ist nur gestattet, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, [58] letztere nur, wenn dies ausserdem zu einem Zweck geschieht, der eng mit der Beschäftigung bzw. dem Kredit verbunden ist und festgelegt wird, wofür die Daten verwendet werden dürfen. [59] In beiden Fällen hat die Weitergabe in einer Weise zu erfolgen, die keine Rückschlüsse auf die Art der Behandlung oder den behandelnden Arzt erlaubt. [60] Es ist dem Kreditgeber untersagt, medizinische Daten bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit zu berücksichtigen. Das Verbot steht allerdings unter dem Verbehalt der Regelung durch die Federal banking agencies und der NCUA, mit der Ausnahmen zum Schutz von Betriebs-, Geschäfts- oder anderen Interessen gemacht werden können. [61]

§412 FACT- Act schliesst aus, dass Name, Adresse und Telefonnummer von Furnishern medizinischer Daten in eine Kreditauskunft aufgenommen werden, es sei denn, dies geschieht in einer Weise, die Rückschlüsse auf die Art der Behandlung oder den behandelnden Arzt nicht zuläßt, wie z.B. durch die Verwendung von Codes. [62]

5.      Titel. Verbesserung der Kenntnis des Konsumenten in bezug auf das Finanzsystem:

Dieser Titel befasst sich mit der neu einzurichtenden Financial Literacy and Education Commission. Sie soll u.a. aus dem Finanzminister, dem Vorsitzenden der Federal banking agencies bzw. der NCUA und dem Bildungsminister bestehen. [63] Ihre Aufgabe wird es sein, im Rahmen der Befugnisse der Mitglieder diejenigen Massnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Kenntnisse der Bevölkerung in bezug auf finanzielle Angelegenheiten zu verbessern. [64]

6.      Titel. Schutz von Angestellten bei Untersuchungsverfahren im Zusammenhang mit betrieblichem Fehlverhalten.

§611 des FACT- Act schliesst die Weitergabe von Informationen über einen Arbeitnehmer an einen Arbeitgeber vom Anwendungebereich des FCRA aus. Dies betrifft gem. §603(x) Daten, die im Rahmen einer Untersuchung wegen Fehlverhaltens gesammelt werden und nicht zu dem Zweck, die Kreditwürdigkeit des Arbeitnehmers zu beurteilen. [65] Werden aufgrund dieser Mitteilung Massnahmen ergriffen, die sich nachteilig auf den Arbeitnehmer auswirken, ist er nachträglich davon in Kenntnis zu setzen. [66]



[1] Pub.L. No. 108- 159, 117 Stat (2003).

[2] Pub.L. No. 91- 508, 84 Stat. 1127 (1970).

[3] Eine frühere Änderung erfolgte 1996 durch den Consumer Credit Reporting Reform Act, Pub.L. 104- 208, 110 Stat. 3009 (1996).

[4] Dabei handelt es sich um eine vom Supreme Court entwickelte Doktorin, derzufolge bestimmte Materien von solch nationaler Bedeutung sind, dass bundesrechtliche Regelungen Vorrang vor Landesrecht haben, d.h. den Ländern ist es in diesem Bereich untersagt, vom Bundesrecht abweichende Regelungen zu erlassen. Black’s Law Dictionary, Second Pocket Edition, 2001, Schlagwort "complete-preemption-doctrine".

[6] §625 (b) (1) (G)- (I) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[7] Dabei handelt is sich um von Comsumer Reporting Agencies erstellten Sammlungen von Daten, die für die Beurteilung der der Kreditwürdigkeit, Charakter, Ruf, persönlichen Eigenschaften und Lebensweise von Bedeutung sind (§603(d)(1) FRCA.) und die Kreditgebern, Versicherungsgesellschaften und anderen Institutionen zur Verfügung gestellt werden (http://www.consumerunion.org/pub/core_financial-services/000745.html (zuletzt besucht am 01. 03. 04)).

[8] §605A FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[9] §605B FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[10] Effektivität wird vor allem dadurch erreicht, dass die betroffenen Stellen eine Pflicht zur Weiterleitung von Beschwerden trifft; vgl. z.B. §621 FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[11] 5. Titel FACT- Act.

[12] §605A FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[13] §605A (a) (1) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[14] §605A (b) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[15] §605A (a) (1) (A) FCRA i.d.F. des FACT- Acts

[16] §605A (a) (1) (B) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[17] §605A (a) (2) FCRA i.dF des FACT- Acts

[18] Definiert in dem gem. §111 FACT- Act neu einzufügenden §603 (q) (4) FCRA.

[19] §605A (b) (1) (C) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[20] §605A (b) (2) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[21] §615 (e) (1) (B) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[22] §605A (h) (1) (B) (i) und (2) (B) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[23] §605A (b) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[24] §605A (h) (1) (B) (ii) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[25] Eine abweichende Regelung durch die Länder ist durch §625 (b) (5) (B) FCRA n.F. ausgeschlossen.

[26] §152 FACT- Act, §605B FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[27] §605B (a) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[28] §605B (c) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[29] §605B (b) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[30] Eine abweichende Regelung der Länder wird durch §625 (b) (5) (C) FCRA n.F. ausgeschlossen.

[31] §623 (a) (6) FCRA n.F.; eine Änderung durch die Länder ist gem. §625 (b) (5) (H) ausgeschlossen.

[32] §609 (d) (1) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[33] §609 (d) (2) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[34] §609 (e) (2) (A) FCRA i.d.F. des FACT- Acts. Änderungen durch Landesrecht sind gem. §625 (b) (4) FCRA n.F. ausgeschlossen, wobei davon einige Länder ausdrücklich nicht betroffen sind.

[35] §618 FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[36] §609 (c) (1) (C) und (2) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[37] §609 (c) (2) FCRA i.d.F. des FACT- Acts..

[38] Abweichende landesrechtliche Regelungen werden durch §625 (b) (3) FCRA n.F. ausgeschlossen.

[39] §609 (d) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[40] Eine abweichende landesrechtliche Regelung wird durch §625 (b) (3) FCRA n.F. ausgeschlossen.

[41] §604 (e) FCRA.

[42] §213 (d) FACT- Act.

[43] §213 (c) FACT- Act.

[44] D.h. Firmen, die einen gemeinsamen Eigentümer haben oder aufgrund gemeinsamer Geschäftsleitung miteinander verbunden sind.

[45] §214 FACT- Act.

[46] Gem. §625 (b) (1) (H) FCRA i.d.F. des FACT- Act.

[47] §623 (a) (7) (A) (i) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[48] §623  (a) (7) (F) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[49] §615 (h) (8) (B) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[50] §615 (h) (8) (A) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[51] Eine weitere Regelung in diesem Bereich durch die Länder ist gem. §625 (b) (I) FCRA n.F ausgeschlossen.

[52] §623 (e) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[53] §623 (a) (8) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[54] §611 (a) (5) (A) (ii) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[55] §623 (b) (1) (e) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[56] §605A (b) (1) (C) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[57] §611 (f) FCRA n.F.

[58] [58] §604 (g) (1) (A) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[59] §604 (g) (1) (B) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[60] §604 (g) (1) (C) FCRA i.d.F des FACT- Acts.

[61] §604 (g) (4) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[62] §604 (a) (6) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[63] §513 (c) FACT- Act.

[64] §514 (1) FACT- Act.

[65] 603 (x) (1) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.

[66] 603 (x) (2) FCRA i.d.F. des FACT- Acts.


Cite as: Röhm, Änderungen des Fair Credit Reporting Act durch den Fair and Accurate Credit Transactions Act 2003, 13 German American Law Journal (April 3, 2004).