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Neue Anti-Spam Bundesgesetze

Von Eva Wagner
Erstveröffentlichung am 24. Oktober 2003

Der US Senat hat am 22. Oktober 2003 einstimmig mehrere Gesetzesvorlagen angenommen, die sich gegen unerwünschte gewerbliche Email (Spam) richten.

Eine der Gesetzesvorlagen (S. 877) zielt auf eine Regulierung des zwischenstaatlichen Handels durch Beschränkung und Strafbewährung von Spam über das Internet ab. Danach dürfen Geschäftsleute in Zukunft nur noch solche Email verschicken, die es dem Empfänger ermöglichen, weitere Email dieser Art zu vermeiden.

Der Criminal Spam Act 2003 (Gesetzesvorlage S. 1293) aus dem Rechtsausschuss des Senats sieht in § 1037 (b)(1) nicht nur für Wiederholungstäter Geld- und / oder Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor. Nach einem von Senator Bill Nelson eingebrachtem Wortlaut obliegt es der US Sentencing Commission, die strafrechtlichen Richtlinien zu überarbeiten sowie angemessene Strafrahmen für die Versendung von Spam im großen Stil festzulegen. Dies schließt auch eine Erhöhung des Strafrahmens für massenhafte Versendung von EMail ein, die mit Betrug, Kinderpornographie oder so genanntem "Identity Theft" einhergehen.

Eine gleichzeitig eingebrachte Gesetzesergänzung (Amendment) ermächtigt die Federal Trade Commission (FTC) zur Aufstellung eines der Do-Not-Call Liste ähnlichen Do-Not-Spam Registers, dessen tatsächlicher Nutzen jedoch zum Teil niedriger eingeschätzt wird als sein Potential, Internetnutzer infolge Missbrauchs des Registers als Quelle für Adressen zu schaden.

Anders als in Deutschland müssen die vom US Senat angenommenen Gesetze jedoch immer durch beide Häuser des Kongresses, also auch durch das House of Representatives, verabschiedet werden. Im zuständigen Komitee des House of Representatives (Energy and Commerce Committee) kursieren zur Zeit zwei miteinander konkurrierend eigene Anti-Spam Gesetzesvorlagen.

Die vom Vorsitzenden Republikaner Tauzin favorisierte, industriefreundlichere Vorlage enthält unter anderem eine Klausel, durch die sich Geschäftsleute durch Teilnahme an einem Programm zur Selbstkontrolle jeglicher zivilrechtlicher Bestrafung entziehen könnten.

Beide Vorlagen enthalten die Möglichkeit für Internetnutzer, sich gewerblichen EMail zu entziehen. Lediglich die Definition, wann eine Email gewerblich ist, ist noch umstritten.

Davon abzugrenzen ist die grundsätzliche Frage, welche EMail als Spam einzuordnen ist und welche nicht. Darunter fallen jedenfalls solche Email, die Werbung enthalten und die massenhaft versendet werden.

Eine lesenswerte Entscheidung hierzu hat es unter anderem vom Supreme Court of California (vgl. Marx, Das Recht auf freie Meinungsäußerung und "Spam", in Kommunikation und Recht, Oktober 2003) gegeben. Der Fall betrifft einen ehemaligen Mitarbeiter Intels, der seine, die Arbeitbedingungen seines früheren Arbeitgebers missbilligende Meinung per Email an mindestens 35 Tausend gegenwärtige Mitarbeiter verschickt hatte. Das Gericht hielt das Recht des Beklagten auf freie Meinungsäußerung nach dem ersten Zusatz der Bundesverfassung (Amendment) für betroffen, und wies die Klage wegen unerlaubter Handlung der Besitzstörung beweglicher Sachen (Tort of Tresspass to Chattels) ab.

Beide Fassungen des House of Representative für ein Anti-Spam Gesetz suchen betrügerische Email zu verhindern und schreiben vor, dass gewerbliche EMail als solche gekennzeichnet werden müssen, Überschriften von EMail nicht verfälscht sowie Adressen von Webseiten nicht als Quelle für Spam benutzt werden dürfen. Beide Gesetzesvorlagen enthalten ebenfalls Ermächtigungen zur Durchsetzung des neuen Gesetzes an die Einzelstaaten, Internet Service Provider, die Federal Trade Commission und das Department of Justice.

Die von Repräsentantin Wilson eingebrachte, konkurrierende Vorlage enthält jedoch weitergehende Ermächtigungen an die einzelnen Staaten und die Federal Trade Commission, strengere Vorschriften zum Schutz der Konsumenten vor pornographischen Inhalten, eine weitergehende Definition von gewerblich sowie die Möglichkeit, Spam auch von Tochtergesellschaften zu vermeiden. Diese Fassung hat einige Unterstützung, einschließlich einer Mehrheit des House Commerce Committee.

Die Gesetzesvorlagen aus dem Senat und dem House of Representatives sind ähnlich. Letztere enthalten jedoch keine Ermächtigung an die Federal Trade Commission, ein Do-Not-Spam Register einzurichten.

Neben der Bundesgesetzgebung ist in den Vereinigten Staaten immer auch die einzelstaatliche Gesetzgebung zu beachten. In einigen Staaten werden zur Zeit Anti-Spam Gesetze beraten oder sind bereits erlassen worden. Im Staat Missouri (vgl. Yilmaz, Prozesse nach Spam Gesetzen von Missouri) finden gegenwärtig Prozesse nach dem neuen No-Spam Gesetz statt.


*   Die Verfasserin studierte von 1998 - 2003 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Sie wird voraussichtlich im Januar 2004 ihren juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Düsseldorf aufnehmen. Dieser Artikel entstand während ihres dreimonatigen Praktikums in der internationalen Wirtschaftskanzlei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP in Washington D.C., USA. Der Schwerpunkt ihrer rechtlichen Interessengebiete liegt im Patent-, Marken- und Urheberrecht.

Cite as: Eva Wagner, Neue Anti-Spam Bundesgesetze, 12 German American Law Journal, http://www.amerikanischesRecht.com/wagnerspam.shtml (Oct. 24, 2003).


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